Wer wir sind und wofür das gilt
Diese Bedingungen gelten für alle Reservationen und Anlässe bei Taverna Gastro GmbH (GmbH), Betrieb Ski Club Zürich, Mühlegasse 3, 8001 Zürich. Mit deiner Reservation nimmst du sie an.
Abweichungen halten wir schriftlich fest, zum Beispiel in einer Offerte. Was dort steht, geht diesen Bedingungen vor.
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag: 18.00 bis 01.00 Uhr
- Freitag und Samstag: 18.00 bis 03.00 Uhr, ab 23.00 Uhr mit Disco, Barbetrieb und Musik im Restaurant
- Sonntag: Ruhetag
Tische reservieren wir von 18.00 bis 21.00 Uhr. Danach geht der Abend weiter, es kommen nur keine neuen Tische mehr dazu.
Reservation für 1 bis 9 Personen
Eine Reservation gilt, sobald du unsere Bestätigung per E-Mail hast. Wir halten den Tisch 20 Minuten über die vereinbarte Zeit hinaus frei. Meldest du dich in dieser Zeit nicht, dürfen wir ihn weitergeben.
Ändert sich die Personenzahl, sag uns bitte Bescheid. Bis neun Personen geht das formlos per Telefon oder E-Mail.
Absagen sind bis 24 Stunden vor dem Abend kostenlos und jederzeit willkommen: lieber eine Absage als ein leerer Tisch.
Nichterscheinen
Bleibt ein reservierter Tisch ohne Absage leer, verrechnen wir CHF 60 pro Person. Bei einer Reservation für sechs Personen sind das CHF 360.
Ab vier Personen hinterlegst du beim Reservieren eine Karte. Wir buchen nur ab, wenn du dabei ausdrücklich zugestimmt hast, dass wir sie dafür belasten dürfen. Unter vier Personen verlangen wir keine Karte und verrechnen nichts. Sagst du ab, kostet es in jedem Fall nichts.
Gruppen ab 10 Personen und Anlässe
Ab zehn Personen planen wir den Abend gemeinsam und machen dir eine Offerte. Verbindlich wird sie, wenn du sie schriftlich annimmst; ab dann ist der Abend für dich reserviert.
Ab 30 Personen oder ab einer Offertsumme von CHF 4000 gehört dir das ganze Lokal. An diesem Abend nehmen wir keine weiteren Reservationen an.
Die definitive Personenzahl brauchen wir spätestens fünf Tage vor dem Anlass. Verrechnet wird mindestens diese Zahl. Kommen mehr, verrechnen wir die tatsächliche Zahl.
Depot, Zahlung und Absage bei Anlässen
Nach der Annahme der Offerte stellen wir ein Depot von 50 Prozent der Offertsumme in Rechnung, im Voraus zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Rest ist nach dem Anlass fällig, ebenfalls innert 10 Tagen.
Sagst du einen Anlass ab, wird fällig:
Verschieben wir gemeinsam auf einen neuen Termin, bleibt das Depot stehen und es wird nichts fällig.
Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise auf der Website sind unverbindlich; verbindlich ist, was in der Offerte oder auf der Rechnung steht.
Zahlungsmittel
Vor Ort kannst du bar, mit Karte oder mit Twint bezahlen. Anlässe rechnen wir auf Rechnung ab, wahlweise mit einem Zahlungslink.
Kartendaten sehen wir nie. Die gibst du ausschliesslich auf einer Seite unseres Zahlungsdienstleisters ein. Bei uns bleiben nur dessen Referenznummern.
Wenn wir absagen müssen
Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht öffnen, etwa bei einem behördlichen Verbot, einem Wasserschaden oder einem Stromausfall, erstatten wir bereits bezahlte Beträge vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Hausordnung
Wir behalten uns vor, Gäste abzuweisen oder wegzuweisen, die andere belästigen, die Einrichtung beschädigen oder sich nicht an die Anweisungen des Personals halten. Für Schäden, die du oder deine Gäste verursachen, haftest du.
Alkohol geben wir nur an Personen ab 16 Jahren ab, Spirituosen ab 18 Jahren.
Garderobe und Wertsachen
Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Lass Wertsachen bitte nicht unbeaufsichtigt.
Fotos
An einzelnen Abenden fotografieren wir für unsere eigenen Kanäle. Wenn du nicht auf ein Bild möchtest, sag es der Fotografin oder dem Personal; wir halten uns daran. Für Bilder, auf denen einzelne Personen erkennbar im Vordergrund stehen, fragen wir vorher.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend vorschreibt. Bei Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände ihres Wohnsitzes vorbehalten.
Stand: 28. September 2026